Direktbucher-Vorteil
Direkt gebucht · plus 1 Flasche Wasser auf dem Zimmer bei Ankunft.
1.) Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit der EGON Hotel GmbH, Königstrasse 4, 22767 Hamburg abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB-Bestimmungen erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Durch diese Tatsache allein sind sie den Kunden, den Mietvertragsparteien sowie Dritten ausreichend zur Kenntnis gebracht.
2.) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrages) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages; gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Leistungen, die nicht durch eine schriftliche Kostenübernahme des Kunden oder Vorlage einer gültigen Kreditkartennummer garantiert sind, werden ausnahmslos bis 16:00 h am Anreisetag bereitgestellt, danach kann das Hotel bei nicht garantierten Leistungen insbesondere über die Weitervermietung von Hotelzimmern verfügen. Hotelzimmer stehen dem Gast ab 15:00 h am Anreisetag und bis 11:00 h am Abreisetag zur Verfügung. Für den Fall, dass Gäste während des Aufenthaltes durch Alkohol- oder sonstigen Drogenkonsum auffällig werden und dadurch die allgemeine Ruhe und die Betriebsabläufe stören oder es zu Belästigungen anderer Gäste oder Mitarbeiter des Hotels kommt, behält sich das Hotel vor, den Gastaufnahmevertrag einseitig aufzuheben und vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Kommt es zu außergewöhnlichen Verunreinigungen, die über ein übliches Maß hinausgehen, oder gar zu Beschädigungen des Hotelinventars, verursacht durch den Gast, so haftet dieser für die Ersatzbeschaffung bzw. erforderliche Grundreinigung.
3.) Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
4.) Leistungen und Tarife werden von der Direktion festgelegt und können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.
5.) Der Kunde oder Besucher trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände oder Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels hinterlassen hat. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn es sich um persönliche Gegenstände des Kunden handelt, die er zum Zeitpunkt der Nutzung des Zimmers effektiv benötigt. Die Haftung muss hier auf das zulässige Maß beschränkt werden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld müssen bei der Rezeption hinterlegt werden, wobei ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag nur mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen ist.
6.) Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter oder bestellt er zu Lasten eines anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
7.) Grundsätzlich gilt die Zahlung vor Inanspruchnahme der Leistung als vereinbart.
8.) In den nachfolgenden Fällen ist dem Kunden die bestellte, aber nicht erbrachte vertragliche Leistung zu berechnen, auch wenn sie nur teilweise storniert wurde. Die Leistung kann demnach die Logis der Gäste, die Miete für Konferenzräume und die Bewirtung beinhalten.
Die Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können.
9.) Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zahlbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Kundenkonto mit Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat belastet.
10.) Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber der EGON Hotel GmbH, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten zu berechnen.
11.) Die EGON Hotel GmbH kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen oder fortzuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der Beträge abhängig machen, die ihr geschuldet werden, in Form von Anzahlung, Abschlagzahlung oder Gesamtzahlung, selbst wenn diese als Vorleistung zu erbringen sind.
12.) Für den öffentlichen Bereich ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
13.) Hat die EGON Hotel GmbH begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es jede Veranstaltung oder Buchung absagen.
14.) Mündliche und schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
15.) Der Gerichtsstand ist Hamburg.
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